Digitalisierung wird gefördert
Staat begleitet den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft.
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FAQ
Wie funktioniert die Förderung?
Voraussetzungen
Es können Freiberufler und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial beraten werden, die
- nicht mehr als 499 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen) beschäftigen,
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
Die Regelung zu den „Partnerschaften“ bzw. „verbundenen Unternehmen“ lauten für viele Förderprogramme laut Richtlinie: Eigenständig und somit völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit Minderheitsbeteiligungen (unter 25 %); (gemäß der Definition nach Anhang I Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014; ABl. EU Nr. L 187 vom 26.6.2014).
Was wird gefördert?
Viele Förderprogramme wie go-digital fördern gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen in wichtigen Bereichen. Es ist beispielsweise möglich die Erstellung einer Website oder eines Onlineshops fördern zu lassen.